Di, 28.03.2023 , 11:15 Uhr

Klage gegen Polizeigesetz: Verfassungsgericht setzt Termin fest

Leipzig- Das Verfassungsgericht Sachsens hat für Mitte September eine mündliche Verhandlung zum Polizeigesetz des Freistaates angesetzt.

Laut der Ankündigung des Gerichts sind für den 14. und 15. September zwei Termine vorgesehen. Eine Entscheidung wird an diesen Tagen nicht ergehen, da der Tenor und die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe bei der Verkündung vorliegen müssen.

Das Verfahren betrifft verschiedene Aspekte des Polizeigesetzes, einschließlich der Zulässigkeit von polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, der Nutzung personenbezogener Daten und des Einsatzes besonderer Waffen durch die Polizei im Vorfeld befürchteter Straftaten. Das Gesetz sieht mehr Rechte für die Polizei vor, wie beispielsweise beim Abhören von Telefonen, der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie der Videoüberwachung im grenznahen Raum. Dabei kann in begrenztem Maße ein Datenabgleich mittels Gesichtserkennung vorgenommen werden.

Die Regierung hat diese Maßnahmen eingeführt, um auf neue Herausforderungen wie Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Internetkriminalität zu reagieren.