Dresden - Am 23. März wird das Verwaltungsgericht über Klagen gegen die Dresdner Oberbürgermeister-Wahl entscheiden. An diesem Tag sind, laut einem Sprecher des Gerichts, drei Verhandlungen geplant.
Bei der Wahl im vergangenen Jahr ist Dirk Hilbert (FDP) als Sieger hervorgegangen. In einem der Verfahren wird es um Formfehler gehen, die bei der Aufstellung Hilberts zum Kandidaten passiert sein sollen. Um mögliche Pannen bei der Briefwahl geht es in zwei weiteren Klagen. Dabei soll geklärt werden, ob Fehler beim Versand einzelner Wahlunterlagen die Vorschriften verletzt und das Ergebnis der Wahl dadurch beeinflusst haben.
Mehrere Dresdner hatten sich im vergangenen Sommer an die Landesdirektion Sachsen gewandt und die Wahl angefochten. Nach Angaben des Gerichtssprechers wies die Landesdirektion die Einwände zurück, weil aus Sicht der Behörde «selbst in der Summe aller Fehler» ein anderer Wahlausgang ausgeschlossen werden konnte. Sollten die Klagen am Verwaltungsgericht Erfolg haben, müsste die Stadt Dresden die Wahl für ungültig erklären, hieß es. (mit dpa)