Dresden – Kuriose Auseinandersetzung vor dem Dresdner Landgericht! Christian Bläul, Sachsens bekanntester Klimaaktivist und Mitglied der „Letzten Generation“, sieht sich mit einer Unterlassungserklärung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) konfrontiert – und das, obwohl er sich noch nie an ein Gemälde geklebt hat. Nun soll er 1.135 Euro zahlen. Warum das?
Die SKD haben Bläul aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, nachdem er sich bereits im März 2023 in der Sachsen Fernsehen-Dokumentation "Ein Jahr mit einem radikalen Klima-Kleber" über mögliche Protestaktionen geäußert hatte. Bläul selbst sagte in der Dokumentation:
„Ich kann es nicht ausschließen, dass ich mal auf einen Flughafen gehe oder mich mal an ein Gemälde klebe."
Diese Aussage reichte den Kunstsammlungen, um die "Erstbegehungsgefahr" zu sehen – die Annahme, Bläul könnte sich in Zukunft an Kunstwerken festkleben.
Bläul selbst zeigt sich überrascht von der Forderung und erklärte: „Das kommt für mich aus dem Nichts, ich habe nie vorgehabt, mich in einem Museum festzukleben oder Kunstwerke zu beschädigen.“
Auf das erste außergerichtliche Schreiben der SKD habe Bläul nicht reagiert, woraufhin der Fall an eine Anwaltskanzlei übergeben wurde. Die Anwaltskosten belaufen sich auf 1.135 Euro.
Anja Priewe, Sprecherin der SKD, verweist in einem Zeitungsinterview auf die Aktionen der „Letzten Generation“, bei denen sich Demonstranten bereits an Kunstwerke geklebt haben. „In Anbetracht von Bläuls Aussagen und der Aktionen anderer Aktivisten sehen wir hier eine reale Gefahr für unsere Kunstwerke.“ Sie erklärt weiter: „Hätte Herr Bläul auf unser erstes Schreiben reagiert, wären keine Kosten angefallen.“
Der Klima-Kleber kritisiert die SKD: „Statt Steuergelder für solche Klagen zu verschwenden, sollten Museen wie die SKD lieber in Klimaschutz investieren.“, meint Bläul.
Der Fall wird nun am 22. Oktober vor dem Dresdner Landgericht verhandelt.