Leipzig - Seit langem wird über ein Dieselverbot in deutschen Großstädten diskutiert. Auch deshalb wurde am Donnerstag mit Spannung eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet. Allerdings hat das Gericht sein Urteil vertagt. Der nächste Verhandlungstag ist für den 27. Februar geplant.
Seit langem wird über ein eventuelles Dieselverbot in deutschen Großstädten debattiert. Ob Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart rechtmäßig sind, prüfte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht. Bereits am Morgen versammelten sich zahlreiche Demonstranten vor dem Gebäude, so auch Greenpeace, die auf die Luftverschmutzung aufmerksam machen wollten.Laut Umweltbundesamt tragen Dieselfahrzeuge rund 60 % zur Belastung bei. Einer Studie zufolge sterben jährlich mehr als 6.000 Menschen vorzeitig durch Stickoxide aus Dieselabgasen. Hohe Abgaswe
rte sind aber nicht nur in Düsseldorf und Stuttgart erkennbar. Auch Leipzig liegt knapp über dem Grenzwert.Um 15:37 Uhr gab das Gericht bekannt, dass die Entscheidung vorerst vertagt wird. Der nächste Verhandlungstag um das Dieselverbot ist der 27. Februar.
Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu ggf. möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge hätte auch bei einem entsprechenden Urteil keine Auswirkungen auf Sachsen. Ziel in Frage kommender Fahrverbote soll die dauerhafte Einhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte der EU für die Luftbelastung mit Stickoxiden sein.
In Sachsen hat es in den vergangenen Jahren ausschließlich in Chemnitz, Leipzig und Dresden Überschreitungen der geltenden Grenzwerte gegeben, die jedoch deutlich geringer waren als in westdeutschen Ballungsräumen. Im Jahr 2017 wurden die Grenzwerte an den Messstellen sogar vollständig eingehalten. Neben den Messungen erfolgt ergänzend für bewohnte Hauptstraßen eine Bestimmung der Werte über Modellrechnungen. An wenigen Kilometern Straßenabschnitten in Dresden und Leipzig treten danach kalkulatorisch noch Überschreitungen auf.
Beide Städte überarbeiten derzeit ihre Luftreinhaltepläne, um schnellstmöglich zu weiteren Verbesserungen zu gelangen. Es wird davon ausgegangen, dass dabei mildere Maßnahmen als Fahrverbote für komplette Dieselflotten ausreichen, um die bestehenden Grenzwerte künftig dauerhaft einzuhalten. Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Dresden und Leipzig wird von den zuständigen Landesbehörden fachlich unterstützt. Im Übrigen: Leipzig als Ort der heutigen Verhandlung ist keine Folge einer besonderen Betroffenheit der Stadt, sondern ergibt sich ausschließlich daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig hat.
„Ich bin verblüfft, dass das Umweltministerium davon ausgeht, ein Urteil zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge hätte „keine Auswirkungen auf Sachsen“. Das stimmt nicht und soll wohl nur eine weitere Ignoranz der CDU-geführten Staatsregierung gegenüber der notwendigen Verkehrswende rechtfertigen. Ja, in den sächsischen Großstädten werden die geltenden Grenzwerte seltener überschritten als in westdeutschen. Aber damit ist die Gefahr von Fahrverboten nicht gebannt, ganz zu schweigen davon, dass die Luft nicht sauber genug ist. Das Bundesumweltamt hat erst kürzlich erklärt, dass nicht erst bei einer Stickstoffdioxid-Konzentration 40 µg/m3 (aktueller Grenzwert) Gesundheitsgefahren für den Menschen bestehen, sondern bereits ab 10 µg/m3. Auch die sächsische Staatsregierung muss endlich handeln, anstatt sich für „nicht betroffen“ zu erklären, und den Ausbau des ÖPNV vorantreiben!“
Ein sofortiges Fahrverbot von Dieselfahrzeuge in deutschen Städten ist nach Ansicht von Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der FREIEN WÄHLER, nicht durchsetzbar: „Ohne Übergangsfristen ist den Bürgern ein Fahrverbot nicht zuzumuten. Besonders mittelständische Unternehmen wären hiervon unverhältnismäßig stark betroffen. Auch müsste es bis zur Umrüstung Ausnahmen für die vielen Kranken- und Rettungswagen geben.“ Sollte es mit dem erwarteten Urteil am 27. Februar den betroffenen Kommunen freigestellt werden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 und älter zu erlassen, dann muss für die Besitzer dieser teilweise nur wenige Jahre alten Fahrzeuge eine unbürokratische Lösung gefunden werden, damit diese wieder voll verkehrsfähig werden. Die pauschale Weigerung der Hersteller ältere Wagen nicht nachzurüsten, muss aufgegeben werden.
Die geschätzte Hardware-Nachrüstung der Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge in Deutschland würde Umrüstkosten in Höhe von fast 2,8 Milliarden Euro verursachen, welche von den Herstellern übernommen werden müssen. Der Forderung, dass sich der Staat mit Steuermitteln an der Umrüstung beteiligt, wird von Aiwanger eine Absage erteilt: „In den USA zahlen die Hersteller Milliardenbeträge an Strafen und sehen sich zusätzlich noch der Strafverfolgung ausgesetzt, während bei uns die Verbraucher mit ihren, im guten Glauben, erworbenen Fahrzeugen alleine gelassen werden. Hier ist die Politik gefragt Vorgaben und Übergangslösungen zu erarbeiten, welche für den Verbraucher Klarheit schaffen und in angemessen entschädigen.“