Sa, 28.10.2023 , 10:25 Uhr

Kosten für Energie- und Verkehrswende reißen Finanzloch in Leipzig

Leipzig - Die zusätzlichen Kosten für die Energie- und Verkehrswende bringen den Haushalt in Leipzig und auch anderen Kommunen an seine Grenzen. «Wer die Verkehrswende bestellt, braucht auch eine Idee, diese finanziell umzusetzen», sagte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung. Käme keine Unterstützung von Bund und Länder, sei es nicht zu schaffen, betonte der SPD-Politiker.

 

Der Haushalt in Leipzig hat demnach ein Volumen von jährlich rund 2,6 Milliarden Euro. Allein die Kosten des Wärmeumbaus belaufen sich in den kommenden Jahren auf bis zu sechs Milliarden Euro. Hinzu kommen jeweils Kosten in niedrigem dreistelligem Millionenbereich für die Abwasserversorgung und Schulen. Jung forderte einen runden Tisch, an dem Bund, Länder und Kommunen dauerhafte strukturelle Lösungen finden. «Wir haben die brennende Erwartung, dass Bund und Länder uns nicht hängen lassen. Bisher werden wir dort nicht richtig gehört.»

Und dieses Finanzierungsproblem haben in Deutschland fast alle Städte - egal ob reich oder arm, wie Jung weiter sagte, der seit 2007 im Vorstand des Deutschen Städtetages sitzt. Allein in Leipzig liegen die jährlichen Betriebskosten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei 300 Millionen Euro. Etwa 90 Prozent wird lokal finanziert und nur etwa die Hälfte durch den Ticketverkauf.

Für das kommende Jahr werden zusätzliche Kosten für Energie (14 Millionen) und Personal (17 Millionen) im ÖPNV erwartet. In fünf Jahren werde der Zuschuss bei 120 Millionen Euro liegen, erläuterte Jung. «Und wenn es keine Mittel für die Verkehrswende gibt, wenn Bund und Länder die Kommunen nicht dauerhaft und verlässlich unterstützen, wird man die Ziele verschieben müssen.»

Zudem forderte Jung «neue, steuerfinanzierte Ideen für eine Finanzierung». Dazu zählen für ihn der Abbau von Steuerprivilegien, eine City-Maut in den Innenstädten ebenso wie eine Art Nahverkehrsabgabe oder Arbeitgeber-Abgabe für den ÖPNV. Dazu bedarf es aber Gesetzesänderungen des Bundes. Kommunen können dies nicht in Eigenregie festlegen.

(dpa)