Mi, 03.05.2023 , 13:50 Uhr

Plädoyers vor der Kammer des Landgericht Dresden

Kritik und Reue im Juwelendiebstahlprozess in Dresden

Dresden - Im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden hält die Verteidigung für fünf der Angeklagten Freiheitsstrafen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft für angemessen.

Der sechste Angeklagte soll freigesprochen werden. In ihren Plädoyers am Dienstag vor der Kammer des Landgerichts kritisierten mehrere Anwälte das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Prozess, die Ermittlungen der Polizei sowie den Umgang mit den jungen Angeklagten, die zur Tatzeit noch Heranwachsende waren.

Ein Berliner Rechtsanwalt betonte, dass der Anteil der vier Männer, die nach Rückgabe eines erheblichen Teils der Beute einer Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zugestimmt hatten, stärker strafmildernd zu werten sei. Neben ihren Geständnissen müsse auch die Rolle der mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen des Museums bei der Tatausführung berücksichtigt werden, sagte der Berliner Rechtsanwalt Kai Kempgens unter Verweis auf Lücken im Fassaden-Scanner, toten Alarm und alte Kameras. «Das entsprach nicht dem Wert dessen, was dort gelagert war.»

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und verursachten mehr als eine Million Euro Schaden. 

Kurz vor Weihnachten 2022 wurden die meisten Beutestücke zurückgegeben. Seit über einem Jahr müssen sich sechs Männer zwischen 24 und 29 Jahren für den Juwelendiebstahl verantworten. Sie stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Vier von ihnen bekannten im Letzten Wort ihre Hoffnung auf eine «zweite Chance». Ein 24-Jähriger zeigte zudem erstmals Reue: «Was ich gemacht habe, war ein Riesenfehler und wegen der Juwelen für die Menschen in Dresden eine Katastrophe. Ich bitte um Entschuldigung, es tut mir wirklich leid.» Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden. (mit dpa)