Dresden - Die eigene Wohnung stellt ein besonderes Gut für jeden Menschen dar. Über 80 Prozent der Sachsen leben in einem Mietverhältnis. Eine kompetente Beratung in mietrechtlichen Fragen bietet Schutz und Sicherheit vor unrechtmäßigen Mietforderungen. Auch wenn die sächsischen Mietpreise noch unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegen, so zeichnet sich doch ein Trend ab.
„150 Jahre Mieterverein Dresden heißt 150 Jahre Beratung und Beistand für Mieterinnen und Mieter, Kampf für ein sozialgerechtes Mietrecht und für ein bezahlbares Wohnungsangebot“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Dresden im Vorfeld der Feier des 150. Geburtstages des ersten deutschen Mietervereins. „Mietervereine sind heute genauso wichtig wie vor 150 Jahren. Wer, wenn nicht der Mieterverein und sein Dachverband, der Deutsche Mieterbund, soll für mehr Wohnungen, insbesondere mehr Sozialwohnungen, streiten, für wirkungsvolle Begrenzungen bei immer schneller steigenden Mieten sorgen oder ungerechtfertigte Vermieterforderungen ablehnen und dafür sorgen, dass sich Mieter und Vermieter auf Augenhöhe begegnen können?“ Der 1868 gegründete Dresdner Miethsbewohnerverein hatte sich die Wahrung und Förderung der Rechte und Interessen der Miethsbewohner auf die Fahnen geschrieben. Gegen bestehende Ungerechtigkeiten wollte man antreten. Gegen die geballte Macht eines Kartells von grundbesitzenden Kommunalpolitikern und eine einflussreiche Hausbesitzerorganisation, die mit Hilfe ihrer Formularmietverträge die Abhängigkeit und weitgehende Rechtslosigkeit der Mieter zementierte, setzte der Dresdner Miethsbewohnerverein auf eine Bündelung der Interessen und auf Hilfe und Vertretung der
Einzelnen: „Da in den meisten Fällen der Einzelne ohnmächtig dasteht, hat der Verein es sich zur Pflicht gemacht, seinen Mitgliedern in allen und jeden Fällen mit Rat und Tat beizustehen, sowie auch die Selben zu vertreten.“
In Deutschland fehlen 1 Million Wohnungen. Folge davon sind stark steigende Mieten, insbesondere in den Ballungszentren, Groß- und Universitätsstädten. Ziel der Bundesregierung ist es, in dieser Legislaturperiode insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen bauen zu wollen. Dabei setzt die Bundesregierung auf das seit diesem Jahr geltende Baukindergeld, auf Sonderabschreibungen im Wohnungsneubau und eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: „Die Zielsetzung der Bundesregierung unterstützen wir voll und ganz. Aber das Baukindergeld ist wohnungspolitisch unsinnig. Es führt in ländlichen Regionen zu Mitnahmeeffekten, reizt in Städten allenfalls den Kauf von Eigentumswohnungen an und erhöht damit die Gefahr, dass zusätzlich Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Neue und vor allem bezahlbare Wohnungen werden dadurch nicht entstehen. Die für das Baukindergeld prognostizierten Ausgaben von 3 bis 4 Milliarden Euro wären besser im sozialen Wohnungsbau aufgehoben.“
Die hohe und weiter wachsende Nachfrage nach Wohnungen, insbesondere in den Städten, und ein stagnierendes bzw. nur geringfügig steigendes Wohnungsangebot treiben die Mietpreise immer weiter in die Höhe. Mietrechtsänderungen zur Begrenzung der Mietsteigerungen sind daher dringend erforderlich. Die 2015 in Kraft getretene Mietpreisbremse, die die Mieten nach einem Mieterwechsel auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt, ist bisher weitgehend wirkungslos geblieben.