Di, 11.07.2023 , 13:35 Uhr

Kultusministerium weitet Restriktionen beim Gendern aus

Sachsen - Das Kultusministerium Sachsens erweitert seine Richtlinien zur geschlechtergerechten Sprache, auch bekannt als Gendern, auf Kooperationspartner.

Bereits seit einiger Zeit werden Formen wie der Gender-Stern, der Unterstrich oder der Doppelpunkt für geschlechtssensible Bezeichnungen an Schulen abgelehnt. Das Ministerium beruft sich dabei auf die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung. In einem Schreiben, datiert aus der vergangenen Woche und vorliegend der Deutschen Presse-Agentur, wird nun angeordnet, dass dies auch vertraglich mit Dritten, beispielsweise bei Projekten, gewährleistet werden soll.

Ein Sprecher des Ministeriums betonte, dass es sich dabei um eine Klarstellung handle. Die Position des Ministeriums sei nicht neu. Bereits vor zwei Jahren wurde in einem Schreiben an Schulen festgelegt, dass für offizielle Korrespondenz, Elternbriefe und Unterrichtsmaterialien die offiziellen Regeln gelten und Sonderzeichen für eine geschlechtsneutrale Sprache nicht erlaubt sind.

Diese würden demnach auch als Fehler markiert, beispielsweise in Aufsätzen. Stattdessen werden Paarformen wie "Schülerinnen und Schüler" und geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie "Lehrkräfte" oder "Jugendliche" empfohlen. Das Ziel sei eine für alle verständliche Sprache, wurde erneut betont.

Die "Leipziger Volkszeitung" und die "Dresdner Neuesten Nachrichten" berichteten am Dienstag über die Ausweitung dieser Vorgaben durch einen Erlass. Die Verwendung geschlechtersensibler Zeichen in der internen und externen Kommunikation von Stadtverwaltung und Eigenbetrieben wurde kürzlich vom Stadtrat Zwickau mehrheitlich untersagt. Die Leitung des Theaters Plauen-Zwickau hat Einwände dagegen und spricht von einem "Genderverbot". Das Thema des Genderns führt regelmäßig zu hitzigen Debatten in Deutschland. (mit dpa)