Sachsen- Der erleichterte Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurde bis auf den 31. März 2022 verlängert. Während zunächst die Erleichterung für März beschlossen wurde, ist noch unklar, ob auch die bislang geltenden Sonderregelungen mit übernommen werden.
Bereits gestern sprachen wir zu diesem Thema mit dem Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Sachsen, Axel Klein. Gerade die Unklarheiten bezüglich der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge sorgen bei der DEHOGA für Empörung. Wir haben mit Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit über die neuen Regelungen gesprochen.