Sachsen - Viele Beschäftigte und kleinere Unternehmen können aufatmen: Die Kurzarbeiterregelungen werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag mit.
Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden, nachdem die Regelungen ursprünglich am 31. März auslaufen sollten. Verlängert wird auch die mögliche Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig, der sich für eine Verlängerung der Sonderregelungen eingesetzt hatte, begrüßt den Schritt: »Mit dieser wichtigen Entscheidung können viele Beschäftigte und vor allem kleinere Unternehmen aufatmen. Die Sonderreglungen für die Kurzarbeit sichern Arbeitsplätze und Unternehmen. Die pandemiebedingte Krise ist für manche Branchen noch nicht vorbei. Vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Veranstaltungswirtschaft, in der Reisebranche, im Einzelhandel und in der gewerblichen Wirtschaft aufgrund unterbrochener Lieferketten wird die Kurzarbeit weiter benötigt. Sie ist das wirksamste Instrument zur Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung und hat bisher hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer vor drohenden Entlassungen geschützt.«
Nach wie vor stabilisiere die Kurzarbeit den sächsischen Arbeitsmarkt. Im Oktober 2021 waren nach Angaben der Bundeagentur für Arbeit 37.765 Personen in 5.788 Betrieben von Kurzarbeit betroffen - das sind 2,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen. Für den Zeitraum November bis Januar werden nochmals steigende Zahlen prognostiziert, da etwa 9.000 Betriebe für 88.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld neu angezeigt haben – die meisten davon in der Gastronomie, der Beherbergung, den persönlichen Dienstleistungen und im Einzelhandel.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr