Sachsen - Jahrelang hat der Verfassungsschutz in Sachsen die AfD unter die Lupe genommen. Inzwischen sieht die Behörde den Landesverband mit sämtlichen relevanten rechtsextremistischen Akteuren eng vernetzt.
Der Verfassungsschutz in Sachsen hat den Landesverband der AfD im Freistaat als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. «An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr», erklärte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, am Freitag in Dresden. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung. In Sachsen ging dem eine vierjährige Beobachtung des Landesverbandes voraus. Zunächst war die AfD ein Prüffall, seit Februar 2021 ein Verdachtsfall.
Landesverfassungsschutz-Präsident Dirk-Martin Christian:
«Wir sind nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozess zum Ergebnis gekommen, dass der Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt einzustufen ist. In den vier Jahren der intensiven Prüfung haben wir eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere hoher Funktionäre und Mandatsträger der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad, gesammelt. Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren 'Flügel' hervorgegangene sogenannte solidarisch-patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechtsextremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert."
Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
«Die Landespartei verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen beziehungsweise kulturellen Kriterien richten»
hieß es. Ein solches Volksverständnis sei jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar. In der Migrationsdebatte vertrete die Partei typische völkisch-nationalistische Positionen, hieß es weiter. Führende Vertreter der Landespartei würden in diesem Kontext im öffentlichen Diskurs regelmäßig ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremistischen Szene wie «Der Große Austausch», «Umvolkung» oder die Forderung nach «Remigration» verwenden. Auch diese Begriffe würden ihren rassistischen Kern und ihre Urheberschaft im Nationalsozialismus verbergen, heißt es weiter.
Die Islam- und Muslimfeindlichkeit des AfD-Landesverbandes drücke sich insbesondere dadurch aus, dass männliche Migranten aus dem arabischen Raum mit einer drastischen, angsteinflößenden Wortwahl pauschal öffentlich diffamiert und diskriminiert werden.
«Damit schürt der AfD-Landesverband fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung»
ergänzte Christian. Schließlich bediene sich der AfD-Landesverband gängiger antisemitischer, zumeist verschwörungsideologischer Positionen, die regelmäßig auch von Rechtsextremisten und Reichsbürgern verwendet werden.
«Antisemitismus wird von führenden Vertretern des AfD-Landesverbandes nicht direkt geäußert, sondern durch sogenannte Codes und Chiffren verschlüsselt, zum Beispiel über die 'internationale Finanzelite'.»
Ferner belege das Gutachten die während der Zeit der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen begonnene und unverändert fortdauernde Agitation des AfD-Landesverbandes gegen die politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, teilte das Landesamt mit. Dabei wurden und werden sowohl die staatlichen Institutionen als auch deren Repräsentanten immer wieder öffentlich diffamiert und verächtlich gemacht.
«Es geht dem AfD-Landesverband nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit den politischen Verhältnissen, sondern um die generelle Herabwürdigung unserer Demokratie.»
Bei der Landtagswahl 2019 kam die sächsische AfD auf 27,5 Prozent der Zweitstimmen. In der jüngsten Umfrage erreichte sie wie die CDU 33 Prozent.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung verteidigt.
«Es ist die Kernaufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz, Erkenntnisse zu sammeln, um in einem fachlich-juristischen Prüfprozess zu beurteilen, ob eine Organisation erwiesen rechtsextremistisch ist oder auch nicht. Eine solche Entscheidung orientiert sich ausschließlich an den Regelungen des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes»
erklärte Schuster am Freitag in Dresden. Maßgeblich seien allein die über mehrere Jahre gesammelten umfangreichen Informationen und Materialien sowie deren Bewertung und juristische Einordnung.
«Die Öffentlichkeit über erwiesen extremistische Bestrebungen zu unterrichten ist originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes.»
(dpa)