Dresden – Es liegt lange zurück, doch es ist kein neues Bild. Bereits 2006 wurden im Landtag extra Plenarsitze montiert. Einen mehrfachen Austritt erlebte der Landtag damals durch die NPD, als drei Mitglieder die Fraktion verließen. Die jetzt erforderliche, neue Bestuhlung ist die Konsequenz des Austritts von mittlerweile fünf Mitgliedern aus der AfD-Fraktion. Das Präsidium des Sächsischen Landtages beriet gestern über die Zukunft der nun mehr Fraktionslosen. So erhält gemäß Abgeordnetengesetz jeder der Fraktionslosen ein Büro im Landtag.
Auch wie es sich mit den Plenarsitzungen verhält, wurde besprochen. Sie nehmen weiterhin an den Plenarsitzungen teil, können jedoch keine Anträge oder Gesetzesentwürfe mehr einbringen. Die Redezeit der Fraktionslosen richtet sich nach der Redezeit der Abgeordneten der kleinsten Fraktion, das bedeutet grundsätzlich 1/8 der Redezeit der Grünen. Zudem werden die Zeiten immer auf die nächste halbe Minute aufgerundet. Weiterhin darf jeder fraktionslose Abgeordnete bis zu einer Kurzintervention je Sitzungstag abgeben. Durch die nun geringere Anzahl der Mitglieder verkürzt sich auch die Redezeit der AfD-Fraktion. Diese beträgt nun sowohl für die AfD als auch für die Grünen bei der aktuellen Debatte jeweils sechs Minuten. Weitere Maßnahmen sind seitens des Sächsischen Landtags nicht vorgesehen. Die nächsten Plenarsitzungen finden am 15. bzw. 16. November statt.