Dresden - Grillfreunde heizen entlang der Elbe mit den steigenden Temperaturen wieder in der Freiluftküche. Das ist am Neustädter Ufer von der Marienbrücke bis zur Saloppe auf gepflasterten oder asphaltierten Grillplätzen erlaubt. Lagerfeuer müssen jedoch angemeldet werden.
Kaum scheint die Sonne wieder kräftiger und länger, heizen die Grillfreunde wieder in der Freiluftküche an. „Schnell kann der Genuss von Bratwurst und Steak zum Ärgernis werden. Nämlich dann, wenn der Nachbar vom Rauch gestört wird oder der Grill auf unerlaubten Flächen aufgebaut wird“, erklärt der Leiter des Ordnungsamtes Ralf Lübs. Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden regelt das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im privaten und im öffentlichen Bereich.
Auf privaten Flächen gilt: Offene Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen sind erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter durch Rauch oder Funkenflug ausgeschlossen sind.
Auf öffentlichen Flächen – Straßen, Plätzen, Grün- und Erholungsanlagen: Das Grillen und Abbrennen offener Feuer ist nur auf den öffentlichen Grillplätzen bzw. den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe gestattet.
Auf den öffentlichen Grillplätzen kann gebührenfrei und ohne Anmeldung oder Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden mit dem eigenen Gerät gegrillt werden. Die Grillplätze an der Elbe befinden sich ausschließlich auf gepflasterten, asphaltierten oder betonierten Flächen.
Die Grillplätze befinden sich an folgenden Orten:
· Ortsamtsbereich Altstadt: Ostragehege (Open-Air-Gelände), Elbufer an der Marienbrücke (Volksfestgelände), Elbufer an der Albertbrücke (zwei Plätze)
· Ortsamtsbereich Neustadt: Alaunplatz, Elbufer an der Albertbrücke, Elbufer unterhalb des Rosengartens, Elbufer an der Saloppe, Elbufer an der Marienbrücke
· Ortsamtsbereich Prohlis: Grünanlage am Rudolf-Bergander-Ring
· Ortsamtsbereich Cotta: Grünanlage Eichendorffstraße/Columbusstraße
· Ortsamtsbereich Plauen: Beachvolleyballplatz Nöthnitzer Straße
An den fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe darf mit Erlaubnis des Umweltamtes gegen eine Gebühr von zehn Euro ein Lagerfeuer entfacht oder gegrillt werden. Die Buchung einer Feuerstelle ist ab vier Wochen (28 Tage) vorher bis zum Vortag des gewünschten Termins online beim Umweltamt möglich. Hier geht es zur Anmeldung.
Die Lagerfeuerstellen an der Elbe befinden sich an folgenden Orten:
· Elbufer Johannstadt,
· unterhalb der Eisenberger Straße (Ortsamt Pieschen),
· unterhalb des Körnerweges (Fähre an der Drachenschänke) (Ortsamt Neustadt),
· Hosterwitz, ehemalige Fähranlegestelle Laubegaster Straße (Ortsamt Loschwitz),
· unterhalb des Wiesenweges (Trillemündung), (Ortsamt Loschwitz).
Damit das Grillvergnügen auf öffentlichen Bereichen andere nicht stört, sollten außerdem folgende Hinweise beachtet werden:
· Abfälle gehören in die Mülltonne und nicht auf Wiesen und Fußwege.
· Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.
· Die Regeln zum Schutz der Nachtruhe müssen eingehalten werden.
· Die Elbwiesen sind Landschaftsschutzgebiet. Das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze ist verboten, ebenso das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen innerhalb von Grünanlagen.
· Die Genehmigung des Umweltamtes zur Nutzung der Feuerstellen beinhaltet nicht die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen bzw. zum Aufstellen von Zelten etc.
Wer sich durch das Grillen anderer gestört fühlt oder einen Verstoß feststellt, sollte mit dem Nachbarn oder dem Verursacher reden, um eine Lösung für alle Beteiligte zu finden.
Auf ihren täglichen Fußstreifen kontrollieren die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes auch die Grünanlagen, die Grillplätze und Lagerfeuerstellen. Im letzten Jahr lagen knapp 500 Anzeigen zum unerlaubten Grillen vor. Dabei sind Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich.