Fr, 20.04.2018 , 13:01 Uhr

Leipzig wird Sitz des Fernstraßen-Bundesamtes

Leipzig/Nürnberg - Leipzig soll Sitz des neuen Fernstraßen-Bundesamtes werden. Das hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Freitag bekanntgegeben. Die Behörde soll zuständig für Planfeststellungs- und -genehmigungsverfahren im Autobahnbereich sein.

Das künftige Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig übernimmt die hoheitlichen Aufgaben für Bundesautobahnen in ganz Deutschland – u.a. Planfeststellung und Plangenehmigung, Widmung, Umstufung und Einziehung. Verkehrsminister Martin Dulig (SPD): „Wir haben lange dafür geworben, dass Leipzig Sitz dieser neuen Bundesbehörde wird. Leipzig ist nicht nur auf Grund seiner geografischen Lage in der Mitte Deutschlands ein hervorragender Standort, sondern auch über seine sehr gute Anbindung schnell erreichbar. Zudem spielen das universitäre und wissenschaftliche Umfeld und ebenso die Tatsache, dass Leipzig ein wichtiger Gerichtsstandort ist, eine wichtige Rolle. Die Entscheidung, welche nun noch im Bundeskabinett bestätigt werden muss, ist nicht nur gut für die Stadt Leipzig, sondern für ganz Sachsen und Ostdeutschland! Die Bundesregierung hält damit Wort, wichtige Behörden auch im Osten des Landes anzusiedeln.“

Das neue Fernstraßen-Bundesamt soll insgesamt bis zu 400 Mitarbeiter erhalten, welche auch in Außenstellen beschäftig sind. Zum 1. Januar 2021 geht die Verwaltung von hoheitlichen Aufgaben bei den Bundesautobahnen von den Ländern auf den Bund über. Sitz der für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesautobahnen dann zuständigen neuen Infrastrukturgesellschaft wird Berlin sein. Ebenfalls heute auf der Bundesverkehrsministerkonferenz wurde entschieden, dass die Niederlassung Ost (zuständig für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) in Halle (Sachsen-Anhalt) angesiedelt wird. Eine der drei Außenstellen dieser Niederlassung erhält Sachsens Landeshauptstadt Dresden.

Verkehrsminister Martin Dulig: „Auch Dresden kann sich freuen, dass eine Außenstelle der Infrastrukturgesellschaft in der Stadt errichtet wird. Dies ist ganz wichtig für unsere verkehrspolitischen Bedürfnisse in Sachsen. Diese können somit direkt vor Ort aufgegriffen und weitergeleitet werden.“
Die Verwaltung der Bundesstraßen – also etwa die Unterhaltung oder Baumaßnahmen im Netz – verbleibt bei den Bundesländern, in Sachsen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Hintergrund zum Fernstraßen-Bundesamt:

Grundlage für die Aufgabenzuweisung ist § 2 Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz (FStrBAG).

Im Gesetz sind im Einzelnen folgende Aufgaben benannt:

• Widmung, Umstufung und Einziehung,
• Erteilung des Einverständnisses zu Widmungs- und Aufstufungsentscheidungen der obersten Landesstraßenbaubehörden
• Bestimmung der Planung und Linienführung für Bundesfernstraßen
• Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen einschließlich der vorgeschriebenen Anhörungen,
• Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über Infrastrukturgesellschaft Verkehr (IGA) soweit diese mit der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben beliehen ist.
• Weitere Aufgabenzuweisungen durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes (auch künftig)
• fachliche Unterstützung des BMVI bei der Wahrnehmung der Bundesaufsicht über die Landesbehörden im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen
• fachliche Unterstützung des BMVI bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.