Sachsen- Die Linken im sächsischen Landtag wollen die Arbeit der Härtefallkommission für Asylsuchende reformieren.
«Es muss eine verbindliche Regelung her, die das Innenministerium in die Schranken weist», erklärte die Abgeordnete Juliane Nagel am Montag in Dresden. Das Mindeste wären ein Anhörungsrecht der Kommission und eine Verpflichtung, wonach das Innenministerium eine abweichende Entscheidung zu begründen hat. Ablehnungsgründe, welche die Härtefallkommission schon geprüft hat, dürften in der finalen Entscheidung des Innenministers keine Rolle mehr spielen. Die Kommission kümmert sich um Fälle abgelehnter Asylanträge. Nagel hatte im Parlament eine Kleine Anfrage zur Arbeit der Härtefallkommission eingereicht. Dem Innenministerium zufolge war die Kommission im vergangenen Jahr mit 47 Fällen befasst (2022: 30 Fälle). 27 Ersuchen wurden von der Kommission befürwortet, 7 abgelehnt und 13 von den Antragstellern zurückgenommen. Innenminister Armin Schuster (CDU) befürwortete 21 der 27 unterstützten Ersuchen um eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Quote kritisierten die Linken. «Jeder Fall, in dem sich der Innenminister über ihr Votum hinwegsetzt, ist ein Affront», betonte Nagel. In der Kommission würden Sachverständige intensiv prüfen und beraten, bevor sie mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden. Die sächsische Härtefallkommission besteht aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Den Vorsitz führt der Sächsische Ausländerbeauftragte. Nach spätestens drei Monaten berät die Kommission und entscheidet. Bei einem positiven Votum wird der Innenminister ersucht, ein Bleiberecht zu gewähren. Das kann er allerdings ablehnen.