Dresden- Sachsen beschließt Schutzschirm von rund 55 Millionen Euro zur Unterstützung von Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft.
Von den Folgen der Corona-Pandemie sind im Freistaat zahlreiche Institutionen, Vereine und Verbände betroffen, die für den Zusammenhalt und das gesellschaftliche Leben eine wichtige Rolle spielen.
Folgen der Corona-Krise abmildern
Der Maßnahmenplan richtet sich vorrangig an Vereine und Privatpersonen, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können. Mit dem Unterstützungsprogramm sollen noch bestehende Lücken in Sachsen geschlossen werden.
»Wir wollen mit diesem Schutzschirm erreichen, dass auch Sportvereine und Behindertenwerkstätten durch diese Krise kommen und dass nicht-kommunale Musikschulen oder auch unsere Jugendherbergen und Schullandheime eine Perspektive haben. Es ist wichtig, dass wir zusammenstehen und den Mut nicht verlieren. Darum haben wir uns heute auf kurzfristige Unterstützung in diesen für unsere Gesellschaft wichtigen Bereichen verständigt«, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer.
Vorgesehen sind kurzfristige Hilfen in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro für die Beschäftigten, die normalerweise in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätig sind. Die Arbeit in diesen Werkstätten muss derzeit ruhen, die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht möglich.
Auch Sportvereine müssen auf verschiedene Einnahmen wie die Vermietung von Wettkampfflächen oder die Ausrichtung von Wettkämpfen verzichten. Vereine, die durch entstehende Einnahmeverluste in Existenznot geraten, sollen mit Zuschüssen von bis zu 10.000 EUR unterstützt werden. Darüber hinaus werden sächsische Vereine einschließlich des Profisports und Träger von Sport- und Sportleiterschulen unterstützt, die mit wegbrechenden Einnahmen aus Ticketverkauf, Werbeeinnahmen und Lehrgängen konfrontiert sind. Insgesamt belaufen sich die Hilfen für den Sportbereich auf bis zu 20 Millionen Euro.
Für den Bereich Kunst und Kultur werden insgesamt bis zu 9,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, darunter für Finanzhilfen für nicht-kommunale Musikschulen sowie freie und private Anbieter von Musikunterricht. Für sächsische Kulturschaffende sollen Mikrostipendien eingeführt werden, die digitale Aspekte der Kulturarbeit wie E-Publikationen, digitale Ausstellungen, Musik- und Theateraufführungen oder Lesungen fördern. Im Rahmen unserer Standortkampagne werden die digitalen Kanäle und Plattformen von »So geht sächsisch.« für Künstler und Kreative aus Sachsen zur Verfügung gestellt und weiter ausgebaut.
Hilfen sind auch für Weiterbildungsträger geplant, die nach dem Wegfall von Kursen um ihre Existenz bangen müssen. Betroffen sind auch die Volkshochschulen. Dafür sind bis zu 6 Millionen Euro eingeplant.
Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sowie Familienbildungsstätten geraten aufgrund von Stornierungen von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Klassenfahrten, Trainings- und Probenlagern sowie Rüstzeiten in Liquiditätsprobleme. Um diese Einrichtungen gegen existenzielle wirtschaftliche Probleme abzusichern, wurden Soforthilfen beschlossen. Dafür sind Zuschüsse von insgesamt 5 Mio. Euro vorgesehen, um eine dauerhafte Schließung zu verhindern und die Einrichtungen zu erhalten.
Unterstützung erhalten auch die sächsischen Studentenwerke. Die Verpflegungseinrichtungen erhalten Zuschüssen von bis zu 2,3 Millionen Euro, für Mietausfälle in den Studentenheimen sind es bis zu 2,2 Millionen Euro. Ausgeglichen werden sollen zudem Mehrbelastungen der Universitätsklinika. Die bundesweiten Ausgleichzahlungen werden der deutlich höheren Belastung der Kliniken nicht gerecht. Die Kliniken sollen deshalb Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastungen von maximal 3,6 Millionen Euro erhalten.
Vorgesehen sind zudem Hilfen in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro zur Abfederung von Härtefällen bei Institutionen im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich, die durch abgesagte Veranstaltungen, Bildungsarbeit oder ausgefallene Frühjahrspflanzungen Einnahmeverluste erleiden.
Nicht zuletzt sollen auch die Kapazitäten der Frauen- und Männerschutzeinrichtungen erweitert und die Angebote zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Gewaltprävention und Antidiskriminierung ausgebaut werden. Dafür stehen bis zu 540.000 Euro zur Verfügung.
Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind damit beauftragt worden, die verschiedenen Maßnahmen zügig umzusetzen. Die für die Maßnahmen erforderlichen Mittel bedürfen noch der Entscheidung des Sächsischen Landtages.
(Quelle: SSK – Sächsische Staatskanzlei)