Mi, 04.11.2020 , 18:37 Uhr

Allgemeinverfügung zur Schweinepest erlassen

Sachsen- Sachsen legt eine Restriktionszone zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest fest. In der Allgemeinverfügung werden besondere Regelungen für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit erlassen. Das gefährdete Gebiet liegt um die Abschussstelle des ersten infizierten Wildschweins in Sachsen im Landkreis Görlitz. Für Jäger gilt in diesem Gebiet ein Jagdverbot für alle Tierarten. Gestartet wird eine intensive Suche nach toten Tieren, um einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu erhalten. Jäger, die das sogenannte Fallwild anzeigen sowie bei der Bergung mitwirken, erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.