Mit der sogenannten „Bundes-Notbremse“ müssen auch kombinierte Bau- und Gartenfachmärkte geschlossen bleiben. Das bestätigte das Sozialministerium in Dresden. Angeschlossene Gartencenter zählen zum Baumarkt. Damit sei deren Öffnung untersagt, so das Sozialministerium. Erst ab einer Inzidenz von unter 150 ist zumindest Click and Meet wieder möglich. Bisher sei man davon ausgegangen, dass die Gartencenter geöffnet bleiben können, wie während des letzten Lockdowns.