Die Bewerbungsphase für den Sächsischen Gründerinnenpreis 2019 ist ab sofort eröffnet.
Bis zum 31. Oktober können sich dafür sächsische Gründerinnen und Unternehmerinnen bewerben, die sich zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Mai 2018 selbstständig gemacht haben oder ein Unternehmen übernommen haben.
Zwei Preise werden Anfang 2019 im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen. Der erste Platz ist mit 5.000 Euro Preisgeld, der zweite Platz mit 1.000 Euro dotiert.
Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat deutschlandweit Vorreiter. Er ist der einzige staatliche Gründerwettbewerb, der explizit Frauen für unternehmerisches Engagement ehrt.
Den ersten Sächsischen Gründerinnenpreis hat Sachsens Staatsregierung im Jahr 2008 verliehen.