Fr, 23.10.2020 , 16:40 Uhr

CHEMNITZER KÄMPFEN GEGEN SPERRUNG ÖFFENTLICHER WEGE

Chemnitz- Seit 30 Jahren gilt in Sachsen die Regelung, dass Wege, die 1993 erfasst wurden als öffentlicher Weg genutzt werden können, auch wenn die eigentliche Widmung eine andere ist. 2019 sollte Rechtssicherheit geschaffen werden. Problem: Wege, die bis Ende 2022 nicht öffentlich erfasst sind, und somit in der Übersicht nicht auftauchen.

Ein Problem, was in Sachsen geschätzte 10.000 Kilometer Wegenetz betrifft. So zum Beispiel der Wanderweg im Chemnitzer Ortsteil Rabenstein, der von der Eselsbrücke aus bis zum Totenstein führt. Doch nicht nur Wanderer sind betroffen, auch Landwirte kämpfen mit dem Problem, denn um ihre Ackerflächen zu erreichen, sind sie des Öfteren auf die Nutzung ebenjener Wege angewiesen. Auch Radfahrer und Reiter trifft die Änderung des Wegerechtes hart.

Doch neben der alltäglichen Nutzung sieht Ivo Partschefeld noch ein ganz anderes Problem. Das Erzgebirge gilt als beliebtes Tourismusgebiet, gerade wegen seinem wunderschönen Wanderwegenetz. Bis zum in Kraft treten der neuen Regelungen bleiben noch zwei Jahre Zeit, die noch nicht erfassten Wege zu kartografieren und einzutragen. Es bleibt abzuwarten, ob die sächsischen Kommunen in der verbleibenden Zeit die öffentliche Widmung der noch nicht eingetragenen Wege bewerkstelligt bekommen.