Plauen – Am ersten April dieses Jahres trat das umstrittene Cannabisgesetz in Deutschland in Kraft. Neben einer weitgehenden Legalisierung soll damit auch die Trennung der Märkte von weichen Drogen und den weitaus gefährlicheren sogenannten harten Drogen erreicht werden.
Neben Crystal Meth, Heroin, Crack und Kokain tauchen zunehmend auch synthetische Drogen wie LSD oder MDMA in Sachsen auf – letztere auch bekannt unter dem Namen Ecstasy. An einer Überdosis einer solchen Designerdroge der Sorte „Shiba“ ist im Juli letzten Jahres ein 17-jähriges Mädchen in Plauen gestorben. Ihr damaliger Freund wurde heute vor dem Amtsgericht Plauen wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.
Seit dem 22. Juli 2023 ist für Diana T. nichts mehr, wie es vorher war. Mit gerade einmal 17 Jahren wurde ihre Tochter Eileen aus dem Leben gerissen – gestorben an einer Überdosis Ecstasy. Für Diana T. völlig unverständlich.
Eine Musterschülerin sei sie gewesen, ging auf eine Privatschule, hatte einen Notendurchschnitt von 1,9. Mit Drogen habe sie nie etwas zu tun gehabt, vielleicht mal probiert, aber bestimmt kein Junkie.
Der einzige, der wissen kann, was genau an diesem Abend passiert ist, ist Elias, der damalige Freund von Eileen. Er hatte die Drogen zu Hause. Bis zu 12 der bunten Pillen in Form eines niedlichen Hündchens sollen es gewesen sein, die Eileen in dieser Nacht geschluckt hatte, so ein gerichtsmedizinisches Gutachten, ein Vielfaches der tödlichen Dosis. Ein Bekannter berichtet, was Elias ihm erzählt habe.
Wegen unterlassener Hilfeleistung musste sich Elias nun am Dienstagmorgen vor dem Landgericht Plauen verantworten. Statt direkt den Notarzt zu rufen, habe er die Situation hinausgezögert, wohl auch, um sich selbst zu schützen – so der Oberstaatsanwalt.
Probleme mit harten Drogen seien längst auch in Sachsen angekommen, und nehmen weiter zu – so Crimespot-Reporter Constantin Krüger, der sich vor Ort umgehört hat.
Bis zu einem Jahr Gefängnis stehen auf unterlassene Hilfeleistung, das Urteil fiel milder aus, wohl auch, weil Elias nicht vorbestraft gewesen sei.
Ungewöhnlich sei allerdings, dass die Richterin bei der Urteilsbegründung die Schwere der Schuld festgestellt habe.
Neun Monate auf Bewährung, ein Urteil, das recht milde erscheint – aber wichtig sei – dass er überhaupt verurteilt worden sei – so Mutter Diana. Die Verhandlung – für sie nochmal eine emotionale Herausforderung.