Sachsen- Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder sich auf einheitliche Kontaktregeln geeinigt haben, soll die Entscheidung am Mittwoch zusammen mit Bundeskanzlerin Merkel fallen. Laut der Einigung soll es im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar möglich sein, dass mehrere Haushalte bis zu 10 Personen stattfinden dürfen.
Kinder bis 14 Jahren seien von der Personenbegrenzung jedoch ausgenommen. Vor den Weihnachtsbesuchen werden zusätzlich mehrtägige Selbstquarantäne empfohlen. Diese könnte auch durch vorgezogene Weihnachtsschulferien ab dem 19. Dezember unterstützt werden. Zu den Ausnahmen für Weihnachten und Silvester sollen zusätzlich strenge Kontaktregeln festgelegt werden. Dementsprechend sollen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen weiteren Haushalt, allerdings in jedem Fall auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Der aktuelle Teil-Lockdown solle bis zum 20. Dezember bestehen bleiben. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinken und weitere Bedingungen erfüllt sein, dürften die Länder ebenfalls die Möglichkeit erhalten von den Regelungen abzuweichen. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, entscheidet sich erst am Mittwoch nach dem Zusammentreffen mit der Bundeskanzlerin.