Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, bietet die Finanzverwaltung nun Unterstützung für die Unternehmen an.
In Folge des Coronavirus werden die ersten steuerlichen Hilfsangebote für sächsische Unternehmen angeboten.
Dies begrüßt die IHK Chemnitz sehr.
Nun bekommen die Unternehmen die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrages ihre Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlung anpassen zu lassen.
Außerdem können fällige Steuernachzahlungen oder Steuervorauszahlungen gestundet werden, sodass Liquiditätsengpässe vermieden werden können.
Zum Beispiel ist bei der Umsatzsteuervorauszahlung eine zinslose Stundung möglich.
Die IHK Chemnitz empfiehlt dass sich betroffene Unternehmen frühzeitig mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.