Fr, 19.07.2019 , 13:31 Uhr

Fußgänger sterben durch Verkehrsunfälle - nun wird Anklage erhoben

Chemnitz- Innerhalb der letzten acht Monate kam es in Chemnitz zu mehreren tödlichen Verkehrsunfällen mit Fußgängern. Nun hat die Staatsanwaltschaft in zwei Fällen Anklage erhoben.

Bereits im Dezember letzten Jahres wurde ein älteres Ehepaar auf der Hainstraße von einem zu schnell fahrenden PKW erfasst. Die Fußgänger erlagen wenige Tage später ihren unfallbedingten Verletzungen. Der 42-jährigen Fahrer wird nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Nur wenige Tage später kam es auf der Georgstraße erneut zu einem tödlichen Unfall mit einer jungen Frau. Eine 59-Jährige hatte die Fußgängerin beim Überqueren der Straße aus Unachtsamkeit übersehen, sodass diese auf die Windschutzscheibe des PKW und dann auf die gegenüberliegende Straßenseite geschleudert wurde. Dort wurde sie noch von einem entgegenkommenden Fahrzeug erfasst. Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle. Die Angeschuldigte verließ anschließend den Unfallort. Das Amtsgericht Chemnitz erhebt nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Im Januar ereignete sich auf der Zwickauerstraße ein Verkehrsunfall, bei dem eine 56-jährige Fußgängerin tödliche Verletzungen erlitt. Die Frau wurde beim Überqueren der Straße von einem Fahrzeug erfasst, auf die Gegenfahrbahn geschleudert und dort von einem entgegenkommenden Fahrzeug überrollt. Die Fußgängerin erlag noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Kollision für die Fahrer der beiden Kraftfahrzeuge aufgrund mehrerer ungünstiger Umstände unvermeidbar war.Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde eingestellt.

Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitstrafe von 5 Jahren. Auf Nachfrage bei der Polizei Chemnitz, bestätigte diese einen Anstieg der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang für Fußgänger im Jahr 2018. “ Im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz wurden im Jahr 2016 vier Verkehrsunfälle, im Jahr 2017 drei Verkehrsunfälle und im Jahr 2018 zehn Verkehrsunfälle mit getöteten Fußgängern registriert. Nach derzeitiger Einschätzung liegt das 1. Halbjahr 2019 auf Vorjahresniveau.“

Weshalb diese Entwicklung so stattfindet ist unklar. Eine höhere Wachsamkeit im Straßenverkehr sowie das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist aber dringend notwendig, um weitere Unfälle zu verhindern.