Dass einige Baumärkte in Sachsen ihre Gartencenter noch geöffnet haben ist nach Angaben des Sozialministeriums rechtswidrig. Eine Klarstellung wurde am Freitag an die Landräte und Oberbürgermeister versendet, so das Ministerium. Sachsens Baumärkte müssen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 unverzüglich schließen. Ob das auch für die angeschlossenen Gartencenter gilt, entscheiden die Länder allerdings selbst. Das Sächsische Sozialministerium legte beispielsweise fest, dass angeschlossene Gartencenter zum Baumarkt dazugehören. Weil diese nicht explizit als Ausnahme im Infektionsschutzgesetz aufgelistet wurden, dürfen auch die Gartenabteilungen nicht öffnen.