Sachsen- Gastronomen müssen offenbar auch weiterhin den Rundfunkbeitrag bezahlen, obwohl Gaststätten Bistros und Kneipen bis auf Lieferdienste geschlossen bleiben sollen. Vertreter des Beitragsservice sehen keine Möglichkeit von Ausnahmen für geschlossene Betriebe, da man aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber anderen Branchen die engen gesetzlichen Vorgaben nicht aufweichen dürfe. Aktuell kann der Rundfunkbeitrag nur ausgesetzt werden, wenn der Inhaber der betroffenen Einrichtung nachweisen kann, dass die Einrichtung 3 volle Kalendermonate geschlossen bleibt. In Hotels werden pro Zimmer 5,99 Euro Gebühr fällig. Große Häuser mit über 200 betten müssen der Rechnung zufolge über 1200 Euro an Gebühren pro Monat überweisen.