Sachsen – Bisher waren die Kirchen, so wie in dem Rest der Republik für Gottesdienste geschlossen. Jetzt dürfen die Kirchen wieder öffnen. Als erstes Bundesland erlaubt der Freistaat wieder Gottesdienste.
Um den Gottesdienst möglichst risikofrei abzuhalten, muss einiges beachtet werden. Es dürfen maximal 15 Besucher und das Hauspersonal an einem Gottesdienst teilnehmen. Doch es gibt noch mehr Regeln, die es in der jetzigen Zeit zu beachten gilt.
An diesem Mittwoch haben sich die Vertreter der sächsischen Landeskirche beraten und einen Entwurf zum Schutzkonzept erarbeitet. Am Donnerstag werden sie dann das offizielle Konzept und die Hygiene-Checkliste veröffentlichen. Für die Gestaltung eines Gottesdienstes während der Corona-Ausnahme-Situation haben sie einige Regeln aufgestellt, um für die Gläubigen das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Die Verantwortung alle Regeln umzusetzen liegt dann letztendlich bei den Gemeinden selbst. Sie müssen dann Verantwortliche benennen, die vor Ort die Einhaltung der Maßnahmen sicherstellen. Um das Überschreiten der Besucheranzahl zu verhindern, haben die verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Ansätze. Einige verkürzen den Gottesdienst und halten mehrere hintereinander. Andere versuchen, über eine Voranmeldung die Teilnehmerzahl zu regulieren, oder setzen weiterhin auf die mediale Übertragung. Einige Gemeinden entscheiden sich auch bewusst gegen einen Gottesdienst.