Mo, 21.10.2024 , 15:55 Uhr

Mineraliensammler warnt vor illegaler Befahrung

Lebensgefahr im Stollen: Riskante Suche nach Schätzen

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Chemnitz/Frohnau- Das Verschwinden eines 34-jährigen Mannes aus Annaberg beschäftigt weiterhin die Behörden. Die Suche konzentriert sich auf einen alten Bergwerkstollen, in den illegal ein Schacht gegraben wurde. Sollte sich der Gesuchte im Berg befinden, dürften seine Überlebenschancen mittlerweile gegen null gehen. Es wird vermutet, dass der Vermisste auf der Suche nach Mineralien war. Diese sind im Revier Annaberg tatsächlich noch zu finden. Der spektakuläre Fall zeigt allerdings auch, wie gefährlich die Schatzsuche unter Tage ist.

Die Suche nach dem 34-jährigen Óliver K., der in einem stillgelegten Stollen in Frohnau vermutet wird, ruht zwar derzeit, soll allerdings womöglich mit aufwendiger Technik fortgesetzt werden. Es wird geprüft, ob der Bereich im Altbergbaugelände Frohnau mit einem speziellen, auch in der Archäologie eingesetzten hochauflösenden Georadargerät untersucht werden kann. Falls dort Hohlräume existieren, könnten Bohrungen erfolgen, und diese könnten mit Kameras befahren werden, um Klarheit über das Schicksal des Vermissten zu gewinnen.

Laut aktueller Arbeitsthese der Rettungskräfte hat der Annaberger beim illegalen Betreten des alten Bergwerks einen Einsturz ausgelöst. Der Bereich bis zum sogenannten Verbruch, der Stelle, an der sich womöglich Gesteinsmassen lösten und den Gang unpassierbar machten, wurde von den Rettern erfolglos abgesucht. Es wird angenommen, dass der Annaberger auf der Suche nach Mineralien war. Laut Elmar Müller würde das auch Sinn machen, denn im Annaberger Revier sind aus Sicht des passionierten Mineraliensammlers noch einträgliche Funde zu erwarten.

So verlockend die Aussicht auf spektakuläre Funde in den alten Stollen auch ist, für Elmar Müller gleicht die illegale Befahrung einem Himmelfahrtskommando – vor allem, wenn man sich allein in den Berg aufmacht. Dabei bestehen aus Sicht des Mineraliensammlers Möglichkeiten, die Schatzsuche auf legale Beine zu stellen. Laut Elmar Müller sei das Befahren alter Strecken mit einer Genehmigung durchaus möglich.

 

Das die Behörden das Befahren des Kippenhainer Stollen genehmigt hätten, gilt allerdings als unwahrscheinlich. Die illegale Öffnung eines Bergwerks aus dem frühen 16. Jahrhundert dürften die Verantwortlichen zu verhindern wissen. Ein Verstoß gegen die sächsische Hohlraumverordnung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern belegt wird.

Abzuschrecken scheint das allerdings kaum. Wie die Tageszeitung "FREIE PRESSE" berichtete, wurde auch im Raum Schwarzenberg ein illegal geöffneter Stollen entdeckt. Auch hier stand eine Rettungsaktion im Raum. Doch im Gegensatz zur illegalen Befahrung in Frohnau lag dort kein Vermisstenfall vor. Der Zugang soll nun wieder versiegelt werden.