Fr, 14.06.2024 , 14:56 Uhr

Der nun Tatverdächtige hatte seine damalige Freundin in Aussagen schwer belastet, verwickelte sich allerdings später in Widersprüche

Mann fesselt sich ans Bett und zündet Wohnung an - Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 26 Jahre alten Mann erhoben. Der Tunesier soll sich an ein Bett gefesselt und eine Wohnung angezündet haben. Er überlebte nur knapp und beschuldigte seine damalige Freundin. Die Anklage hält das für Unsinn – der Angeklagte selbst schweigt zur Tat. Es waren Bilder, die im Herbst 2023 bundesweit für Entsetzen sorgten. Ein damals 25 Jahre alter Tunesier steht auf einem Balkon, umgeben von meterhohen Flammen. Per Handschelle an ein Bettgestell gefesselt, versucht das vermeintliche Opfer, dem Flammeninferno zu entkommen. In einer verzweifelten Aktion, die ihm letztlich das Leben rettete, springt er samt dem Metallrahmen seines Bettes auf den Balkon eines Stockwerks tiefer. Schwerverletzt überlebt er und wird schließlich von der Feuerwehr gerettet. Die Ermittler sind sich schnell einig: Hier wurde nachgeholfen, offenbar mit Brandbeschleunigern. In der betroffenen Wohnung lebten das vorgebliche Brandopfer und seine damalige Freundin. Das Paar hatte sich in der Vergangenheit häufig um das Sorgerecht des Kindes gestritten. Nach dem Brand flüchtete die polizeibekannte junge Frau, konnte jedoch später von Polizeibeamten gefasst werden. Die damals Tatverdächtige kam in Untersuchungshaft. Doch im Frühjahr 2024 wendete sich das Blatt. Der unfassbare Verdacht: Das vermeintliche Opfer soll die Wohnung selbst angezündet haben, um einer möglichen Abschiebung zu entkommen. Offenbar hatte der damals 25-Jährige die Wirkung von Brandbeschleunigern unterschätzt, mit bekanntem Ausgang. Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den jetzt 26 Jahre alten Tunesier erhoben. Ihm wird Brandstiftung, Freiheitsberaubung sowie falsche Verdächtigung vorgeworfen. Der Beschuldigte wurde am 06.02.2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und bestreitet den Tatvorwurf. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.