Mo, 21.10.2019 , 18:06 Uhr

Masern-Impfpflicht ab März?

Beim Thema Impfpflicht scheiden sich die Geister. Für viele ist es selbstverständlich, dass Kinder gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden. Die Zahl der Impfgegner wird jedoch immer größer. Kein Wunder also, dass es 2018 weltweit zu einer Verdopplung der Masernfälle gekommen ist.

Allein von Januar bis Mai 2019 wurden in Deutschland bereits 420 Masernfälle gemeldet. Eine alarmierende Zahl, denn mit Masern ist nicht zu spaßen.

Grund genug, um effektiv einzugreifen.

Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um das Masernschutzgesetz anzupassen. Diese Gesetzesänderung soll das Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2000 erweitern, um diese hochansteckende Kinderkrankheit auszurotten. Dafür müssen jedoch mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun gegen die Masernviren sein, um einen Gemeinschaftsschutz zu ermöglichen. Laut WHO wurde eine entsprechende Impfquote in Deutschland bislang noch nicht erreicht. Einzig in den Ländern, in denen eine Impfpflicht besteht, gelten die Masern als vollständig ausgerottet. Nun könnte Deutschland eventuell nachziehen. Denn zum 01. März 2020 könnte eine entsprechende Anpassung des Gesetzes dafür sorgen, dass quasi eine Impfpflicht für Masern vorgegeben wird.

Die Impfung soll aber generell freiwillig bleiben.

Allerdings soll gesetzlich festgelegt werden. dass Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten einen entsprechenden Impfschutz nachweisen müssen. Konkret heißt das, wer sein Kind nicht impfen lässt, wird zukünftig keinen Krippen- oder Kitaplatz mehr bekommen, denn die Einrichtungen wären verpflichtet, nicht geimpfte Kinder abzulehnen. Eltern, deren Kinder sich zum Stichtag 01. März 2020 bereits in einer Betreuung befinden, müssen bis einschließlich 31.07.2021 nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Erfolgt dies nicht, sind die Einrichtungen verpflichtet, die Kinder dem Gesundheitsamt zu melden, da sie ein akutes Risiko für diejenigen darstellen, die nicht geimpft werden können. Das betrifft insbesondere Schwangere, Personen mit Immunschwäche und Personen, die eine Unverträglichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe haben.

Impfgegner sehen in einer Impfpflicht jedoch einen Eingriff in ihre Entscheidungsfreiheit. Dabei ist die Anzahl derjenigen, die einen Impfschaden erleiden verschwindend gering. Ganz im Gegensatz zu denjenigen, die nach dem Ausbruch der Masern Folgeschäden haben, die bis zum Tod führen können. Impfgegner gehen eben nicht nur ein eigenes Risiko ein, sondern sind insbesondere ein akutes Gesundheitsrisiko für all diejenigen, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können.

Um diejenigen zu schützen, die nicht geimpft werden können, soll nun das Masernschutzgesetz zum 01. März 2020 inkraft treten. Dieses beinhaltet auch, dass das Robert-Koch-Institut jährlich eine Bundesstatistik führt über die Entwicklung von Impfquote bzw. Masernerkrankungen und die Folgen. Außerdem soll es möglich sein, dass zukünftig jeder Arzt Impfungen durchführen und einen entsprechendes Impfdokument ausstellen darf.