Fr, 28.05.2021 , 16:01 Uhr

Neue Coronaschutzverordnung in Sachsen

Sachsen- Ab Montag, dem 31. Mai, gilt eine neue Coronaschutzverordnung in Sachsen. Diese beschloss das sächsische Kabinett am Dienstag. Bei einer Inzidenz von unter 100 darf der komplette Einzelhandel öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist ein tagesaktueller negativer Test. Bei einer Inzidenz von unter 50 darf die Innengastronomie öffnen und es kann Kontaktsport in Innenanlagen stattfinden. Zudem dürfen sich, bei einer Inzidenz von unter 50, 10 Menschen treffen. Die Anzahl der Haushalte spielt dabei keine Rolle mehr. Überall muss allerdings eine Kontakterfassung stattfinden. Die aufgeführten Lockerungen treten nur in Gebieten in Kraft, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Ansonsten gilt weiterhin das bundesweite Infektionsschutzgesetz. Derzeit befindet sich die Inzidenz in allen Landkreisen unter 100.