Am 22. Dezember 2016 beschlossen, trat das neue „Kassengesetz“ am Neujahrstag 2020 in Kraft. Nach dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ müssen jetzt elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Manipulationen an den digitalen Daten sollen mit der Ausgabe eines Bons verhindert werden. In Sachen moderner Technik bedeutet das für so manchen Dresdner Unternehmer einen Schritt zurück.