Chemnitz- Ist bald jeder automatisch Organspender, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht? Morgen wird im Bundestag über die sogenannte „Widerspruchslösung“ abgestimmt.
Die Abgeordneten haben die Wahl zwischen dem bisher geltenden Zustimmungsprinzip und der von Jens Spahn vorgeschlagenen „doppelten Widerspruchslösung“. Laut Gesetzentwurf sollen alle Bürger nach dem Hirntod zum Organspender werden, es sei denn es liegt ein erklärter Widerspruch vor. Die aktuelle Regelung wird damit also umgekehrt. Die Widersprüche sollen in einem bundesweiten Register vermerkt werden. Außerdem können auch Angehörige befragt werden, ob ihnen ein Widerspruch bekannt ist. Während fast 10.000 Schwerkranke auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen, gab es 2019 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bundesweit nur 932 Organspender. Die Widerspruchslösung könnte diesem Ungleichgewicht entgegenwirken.
Doch was halten die Chemnitzer von dem neuen Gesetzesentwurf? Wir haben nachgefragt. Laut einer Umfrage der BzgA stehen 84 Prozent der Deutschen der Organspende positiv gegenüber. Jedoch nur 36 Prozent bekunden ihre Spendenbereitschaft in einem Organspendeausweis. Die Hürde einen Organspendeausweis zu besorgen soll mit der Widerspruchslösung umgangen werden. Doch bis es soweit ist, besteht die Möglichkeit einen Spendeausweis online zu bestellen und sich über die Voraussetzungen einer Organspende zu informieren. Falls der Bundestag morgen für die Widerspruchslösung abstimmt, soll die Neuregelung im Oktober 2022 in Kraft treten. Über eine groß angelegte Informationskampagne soll jeder davon erfahren. Bereits ab 16 Jahren soll jeder Bürger dreimal persönlich angeschrieben werden. Somit müsse man sich auch schon in jungem Alter mit dieser Frage auseinandersetzen.