Do, 22.04.2021 , 13:58 Uhr

OVG: Erste Corona-Schutzverordnung war unwirksam

Sachsens erste Corona-Schutzverordnung vom April 2020 war unwirksam. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Mittwoch. Die Formulierung zu „Sport und Bewegung im Freien“ und den berechtigten Personen, die darin aufgeführt waren, sei zu ungenau gewesen. Es wäre nicht erkennbar gewesen, was erlaubt war und was nicht. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Das OVG hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, welche innerhalb von vier Wochen eingelegt werden kann.