Sachsen- Die nächste Wahl in Sachsen steht vor der Tür, am 01.09. wählen die Bürgerinnen und Bürger ihren neuen Landtag. Bereits jetzt sieht man in den Städten und Gemeinden des Freistaats die Wahlplakate verschiedenster Parteien.
Eine einheitliche Verordnung bei der Wahlwerbung mittels Plakaten gibt es nicht, was die Straßenbilder der Städte voneinander unterscheiden lässt. Während es in der Landeshauptstadt erlaubt ist, mehrere Plakate einer Partei aufzuhängen, ist diese Methode in Chemnitz beispielsweise unzulässig. Doch diese Regel ist nur eine von vielen, wie uns der Pressesprecher der Stadt Chemnitz, Matthias Nowak mitteilte. In der Vergangenheit hatten Parteien schon ihre Plakate abnehmen oder umhängen müssen. So zum Beispiel die Linke, die zur Bundestagswahl ihre Plakate zu früh aufgehängt hatte oder die CDU in Chemnitz, die in der vergangenen Woche mehrere Plakate an einen Laternenmast hängte. Die Einhaltung der Regeln werde laut Matthias Nowak regelmäßig geprüft. Bis September werden die Städte und Gemeinden Sachsens noch von der Wahlwerbung der Parteien geprägt. Egal ob sie nun in den Augen mancher als nervig oder störend für das Stadtbild empfunden werden, spätestens 2 Wochen nach der Wahl müssen dann auch die letzten Wahlplakate im Freistaat wieder abgehängt werden.