Sachsen- Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen auch in Sachsen ab dem 15. März ihren Impfstatus nachweisen. Dann tritt die sogenannte Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Sehr viele sind noch nicht geimpft. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping nannte dazu Zahlen: Von den 250- bis 300.000 Beschäftigten im medizinischen Bereich sind bisher 65 Prozent geimpft. Das restliche Drittel müsste jetzt mit der ersten Impfung beginnen, um der Impflicht noch nachzukommen. Erste Mitarbeiter haben bereits angekündigt, ihre Kündigung einzureichen. Wir beleuchten heute die rechtlichen Hintergründe. Und dazu ist mir jetzt Ludger Olbrich zugeschaltet. Der Chemnitzer Rechtsanwalt ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert.