Do, 14.11.2024 , 16:34 Uhr

Laut Verfassung muss der Ministerpräsident binnen vier Monaten nach der konstituierenden Sitzung des Landtages gewählt werden. Andernfalls wird der Landtag aufgelöst und es stehen Neuwahlen an.

Regierungsbildung: BSW stellt Stimmen für Wahl von Kretschmer in Aussicht

Sachsen- CDU und SPD wollen eine Minderheitsregierung in Sachsen bilden, dafür braucht es allerdings Mehrheiten. Das gilt auch bei der Wahl des Ministerpräsidenten. Nun hat das BSW Stimmen für Kretschmers Wiederwahl in Aussicht gestellt. Diese gibt es allerdings nicht umsonst.

Nach der Kündigung von Finanzminister Christian Lindner steht Deutschland vor Neuwahlen. Mit dem Aus der Sondierungsgespräche zwischen CDU, BSW und SPD in Sachsen wäre auch im Freistaat ein neuerlicher Urnengang nicht gänzlich undenkbar, wenn denn der Vorstoß zur Minderheitsregierung im Sande verlaufen würde. Diese ist tatsächlich kein Selbstläufer, denn sie ist auch abhängig vom Wohlwollen der künftigen Oppositionsparteien. Nun kommt offenbar Schützenhilfe aus unerwarteter Richtung. Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat Stimmen für die Wiederwahl von Regierungschef Michael Kretschmer in Aussicht gestellt, allerdings nicht bedingungslos. Fraktionschefin Sabine Zimmermann äußerte im Nachrichtenmagazin Politico, „dass wichtige Maßnahmen beispielsweise in der Migrationspolitik und der Finanzpolitik umgesetzt werden müssten. Nur dann könne Kretschmer bei der Wahl zum Ministerpräsidenten mit Stimmen des BSW rechnen.“

Eine Minderheitsregierung im Freistaat würde Stand heute eine Koalition aus CDU und SPD bedeuten. Letztere hatte das Gesprächsangebot der Christdemokraten angenommen. Es müsse nun darüber geredet werden, ob die Konstellation eine praktikable Form für Sachsen sein könne, erklärte Martin Dulig. Außerdem seien alternative Möglichkeiten der Regierungsbildung aus seiner Sicht kaum vorhanden.

Mit der sogenannten Brombeere, also der Koalition aus CDU, BSW und SPD, hätte es im sächsischen Landtag ebenjene Mehrheit gegeben, die es braucht, um Dinge vorantreiben zu können. Schon deshalb hätte Martin Dulig lieber auf die Brombeere gesetzt. Im Interview mit Sachsen Fernsehen wischte der SPD-Politiker das Wort Notlösung zwar vom Tisch. Er halte die nun angestrebte Minderheitsregierung für einen gangbaren Weg, der allerdings großer Anstrengungen bedarf.

Laut Verfassung muss der Ministerpräsident binnen vier Monaten nach der konstituierenden Sitzung des Landtages gewählt werden. Andernfalls wird der Landtag aufgelöst und es stehen Neuwahlen an. Die Frist läuft Anfang Februar aus. Der Regierungschef wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Ist ein weiterer Wahlgang erforderlich, gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.