Mi, 25.07.2018 , 17:41 Uhr

Reiserückerstattung jetzt noch leichter

Chemnitz- Ferienzeit ist Reisezeit und immer mehr Deutsche fahren an die See oder ins Ausland, um die Seele baumeln lassen zu können und sich vom stressigen Alltag zu erholen.

Die Vorfreude steigt, sobald der Urlaub gebucht ist. Aber was tun, wenn vor Ort dann das bittere Erwachen kommt? Der Ärger ist groß, wenn das Hotel nicht der Beschreibung entspricht oder Zimmer sogar doppelt belegt sind.

Um die Rechte von Urlaubern zu schützen, gibt es bereits seit einiger Zeit das sogenannte Pauschalreiserecht. Dieses wurde nun von der EU zum 01. Juli noch einmal nachgebessert. Damit sind Urlauber in allen EU-Ländern nun gleichermaßen geschützt. Allerdings kann es durch die Neuregelung nun dazu kommen, dass Ferienwohnungen und -häuser vom neuen Reiserecht ausgeschlossen sind, da diese dem Mietrecht des jeweiligen Urlaubslandes unterliegen. Das neue Reiserecht bezieht sich allerdings tatsächlich nur auf Pauschalreisen.

Werden im Urlaub Mängel festgestellt, ist also das A und O, dass diese durch Video- und Fotoaufnahmen dokumentiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Urlauber Schadensersatz bekommen.

Aber nicht nur die Rückerstattung bei Reisemängeln ist neu geregelt.

Zukünftig ist der Urlauber auch besser geschützt, wenn das Portal, über das die Reise gebucht wurde, pleite gehen sollte. In den vergangenen Jahren mussten verschiedene Reisedienstleister Insolvenz anmelden. Die Leidtragenden waren dabei vor allem diejenigen, die ihre Reisen bereits angezahlt hatten. Das neue Pauschalreiserecht stellt nun sicher, dass geleistete Anzahlungen in einem solchen Fall zukünftig zurückerstattet werden.