Di, 28.04.2020 , 18:53 Uhr

Sachsen beschließt weitere Schul- und Geschäftsöffnungen

Dresden- Im heutigen Live-Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung stellen die Minister das weitere Vorgehen für Sachsen vor.

KULTUSMINISTER STELLT FAHRPLAN FÜR WEITERE ÖFFNUNG DER SCHULEN VOR

Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen sollen ab dem 6. Mai wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden sollen zu diesem Termin die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen.

Damit setzt Sachsen bundesweite Absprachen vom 15. April um. Damals hatten sich die Länder in Absprache mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, Anfang Mai die Schulen auch für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen, zu öffnen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. »Wir wollen damit den Schülern, die Chance geben, sich auf ihren Abschluss im kommenden Schuljahr vorzubereiten«, teilte Kultusminister Christian Piwarz heute mit. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird das Kabinett voraussichtlich am kommenden Donnerstag (30. April) beschließen.

Die Wiederaufnahme des Unterrichts in der Primarstufe zunächst in der 4. Klassenstufe ist damit begründet, dass die ältesten Schüler im Grundschulalter am ehesten Abstands- und Hygieneregel einhalten können.

Die schrittweise Öffnung der Schulen betrifft:

  • 4. Klassenstufe an Grund- und Förderschulen
  • 8. Klassenstufe im Hauptschulbildungsgang
  • 9. Klassenstufe im Realschulbildungsgang der Oberschulen
  • an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Klassenstufen 8 und H 9
  • Gymnasien die Schüler der Jahrgangsstufe 11
  • an Beruflichen Gymnasien gilt dieses für die Jahrgangsstufe 12

Hinzukommen Schüler in beruflichen Bildungsgängen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen. Nähere Informationen dazu gibt es im SMK-Blog (www.bildung.sachsen.de/blog). Parallel finden für die Abschlussklassen weiterhin Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen statt.

AUSBLICK AUF 3. STUFE DER ÖFFNUNG

Mit der Aufnahme des Unterrichts in den vierten Klassen und den Abschluss- und Vorabschlussklassen ist es für den Kultusminister nicht getan. »Ich schätze zwar ein, dass mit einem Normalbetrieb bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr zu rechnen ist, aber wir denken dennoch über eine weitere Öffnung der Schulen nach. In einer dritten Stufe wollen wir für die übrigen Schüler den Unterricht an den Schulen eröffnen. Dabei denken wir an einen Wechsel aus Präsenzzeiten an der Schule und häuslichen Lernzeiten. Wir streben an, dass alle Schüler, wenn die Lage es zulässt, möglichst mindestens einmal in der Woche im Unterricht an der Schule sein können. Um die Gesundheit aller zu schützen, müssen dabei zwingend die Maßgaben des Infektionsschutzes bedacht werden, um eine Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Kultusminister Christian Piwarz stellte zudem klar, dass für die Schüler der Abschluss- und Vorabschlussklassen kaum vollumfänglich Präsenzunterricht stattfinden kann. »Klassen, Gruppen und Kurse müssten räumlich und zeitlich voneinander getrennt werden. Nur so können die strengen Hygieneregeln und Abstandsgebote eingehalten werden. Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen wollen wir aber wenigstens wieder eine regelmäßige Interaktion zwischen Schülern und ihren Lehrern ermöglichen«, so der Minister. Jedoch sei eine zur Stundentafel adäquate Unterrichtspräsenz nicht immer möglich. »Deshalb werden auch künftig Lernzeiten außerhalb der Schule vor allem zur Übung, Festigung und Vertiefung des Unterrichtstoffes notwendig bleiben. Präsenzzeiten und Lernzeiten gut aufeinander abzustimmen, ist die Aufgabe, vor der jede einzelne Schule jetzt steht«, so der Minister. Die Unterschiede der konkreten Bedingungen an den Schulen seien so groß, dass letztendlich nur vor Ort der Wechsel zwischen Lernzeiten zu Hause und Präsenzzeiten an der Schule geplant werden könnten. Das Kultusministerium wird die Schulen dabei mit weiteren Hinweisen in der kommenden Woche unterstützen. »Bei der Planung des wiederbeginnenden Unterrichts sollten Lehrerinnen und Lehrer sensibel mit sozial-emotionalen Auswirkungen des Lernens zu Hause umgehen, um die Schüler behutsam wieder an den schulischen Alltag heranzuführen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Die Schulen könnten eigenverantwortlich die Präsenzzeiten mit Bezug zur Stundentafel festlegen. Die Umsetzung der Lehrplanziele stehe nicht im Vordergrund. »Lehrerinnen und Lehrer entscheiden auf Grund der pädagogischen Situation, welche inhaltlichen Schwerpunkte sie für die in der verbleibenden Unterrichtszeit setzen (s. auch »Hinweise zum Lernen und Unterrichten« im SMK-Blog unter www.bildung.sachsen.de/blog). Lehrkräfte sollten zudem besonders sensibel bei der Bewertung und Benotung von Leistungen vorgehen. Von der Mindestanzahl der Klassenarbeiten und Klausuren könne abgewichen werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de. Fragen können unter der zentralen Hotline 0800-1000214 beantwortet werden.

(Quelle: SMK – Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

WEITERE ÖFFNUNGEN VON HANDWERK- UND LADENGESCHÄFTEN BESCHLOSSEN

Die neue Verordnung wurde am heutigen Dienstag im Sächsischen Kabinett besprochen.

Die Grundlinien, die am Donnerstag erst formal beschlossen werden, werden in der Pressekonferenz vom 28.04.2020 schon einmal öffentlich vorgestellt. Auch weitergehende Beschlüsse werden am Donnerstag gefasst, hierzu müssen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten auf Bundesebene abgewartet werden.

ÜBERSICHT DER NEUEN REGELUNGEN

  • Öffnungen von Gedenkstätten, Museen, Zoos und Tierparks
  • auch Beschlüsse zur Nutzung von Außensportanlagen werden kommen
  • zur Diskussion über Geschäftsöffnungen bis 800 qm: das Mindeste, was gelockert werden wird, ist die harte Regelung der Öffnung von Geschäften bis zu 800 qm. In welchem Umfang neue Regelungen hier beschlossen werden, wird ebenfalls bis Donnerstag entschieden.
  • ab 4. Mai: Öffnung von Möbelhäusern in Sachsen
  • auch artverwandte Dienstleitungen wie Friseure können ab 4. Mai wieder öffnen, zum Beispiel Kosmetik, Fußpflege usw., wenn sie die hohen hygienischen Standards einhalten können: Mindestabstand (Bewegungsradius) etc.

Veränderung im Gegensatz zu den Aussagen in der letzten Pressekonferenz: bei Friseuren gilt der Mindestabstand von 1,5 m (Bewegungsradius) nicht die „1 Kunde auf 20 qm-Regelung“.