Am Samstag ist die Testpflicht für Kunden sogenannter medizinischer körpernaher Dienstleister aufgehoben worden. Betroffen sind dabei Physiotherapien, Fußpflege- und Massageeinrichtungen. Als medizinische Dienstleistungen werden ärztlich verordnete Therapien, sowie Behandlungen, ohne die sich der gesundheitliche Zustand erheblich verschlechtern würde, eingestuft. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung, die noch bis zum 18. April gültig ist, wurde entsprechend angepasst.