Vor mittlerweile mehr als drei Jahren wurde der Dieselabgasskandal aufgedeckt.
Anders als in Amerika gab es für Geschädigte bislang jedoch keine Möglichkeit, Schadensersatz von VW zu fordern.
Das könnte sich jetzt allerdings ändern.
Erst im Juli beschloss der Bundestag ein neues Gesetz, mit dem es nun möglich ist, eine Sammelklage gegen den Automobilhersteller anzustrengen.
Diese soll gemeinsam von der Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz: vzbv) und dem ADAC pünktlich zum 01. November eingereicht werden.
Betroffene können sich dann kostenlos ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/KlagR/KlagR_node.html) eintragen und sich somit der Klage anschließen.
Anspruch haben Autofahrer, die einen VW, Audi, Skoda oder Seat fahren, in dem der Dieselmotor EA189 verbaut ist.
Hat die Sammelklage Erfolg, könnten Geschädigte dann im Anschluss an das Verfahren ihren Anspruch auf Schadensersatz im Zivilverfahren einklagen.
Ob auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier (http://info.volkswagen.com/de/de/home)
Hier werden weitere Fragen zum Thema geklärt: https://www.musterfeststellungsklagen.de/faq/musterfeststellungsklage-gegen-vw