Chemnitz- Das Landgericht Chemnitz hat beschlossen, dass der CFC- Insolvenzverwalter Klaus Siemon das gesperrte Konto des Vereins freigeben muss.
Im Zwist um die Weiterführung des Nachwuchsleistungszentrums, kurz NLZ, habe Siemon versucht sich Zugriff auf ein vom Notvorstand des Chemnitzer FC e.V. eingerichtetes Bankkonto zu verschaffen. Dieses Vorgehen ist Rechtsmissbrauch, beschloss nun das Landgericht Chemnitz. Die Vorgeschichte dazu: Nachdem Siemon das NLZ im August aus der Insolvenzmasse freigegeben hatte, wurde ein Girokonto bei der Sparkasse Chemnitz eröffnet. Damit sollte der Fortbetrieb des Zentrums gewährleistet werden. Einige Tage später wirkte Siemon dem entgegen und ließ das Konto sperren, da nur er alleine über das Vermögen des Vereins zu verfügen habe, so seine Aussage gegenüber der Sparkasse.
Die Chemnitzer Richter sind da aber anderer Meinung. Klaus Siemon habe es zu unterlassen, gegenüber der Bank als Verfügungsberechtigter des dort geführten Kontos des CFC aufzutreten. Des Weiteren solle er darauf verzichten Kontostände abzufragen, sowie die Überweisung von Kontoguthaben und zukünftig eingehenden Beträgen und Übermittlung sämtlicher Kontoauszüge an sich zu fordern oder zu äußern. Die Behauptung, die Verfügungen über das Konto sei nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich, sollen ebenfalls unterlassen werden. Sollte Klaus Siemon dies nicht einhalten, droht das Landgericht Chemnitz mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro. Wenn der Fall eintritt und die Summe nicht eingetrieben werden kann, droht eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Das ist aber nicht alles. Der Insolvenzverwalter soll gegenüber der Sparkasse Chemnitz erklären, dass das Geschäftsgirokonto nicht Teil der Insolvenzmasse ist und er daran keine Verwaltungs- und Vergütungsrechte geltend macht. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten von rund 6000 Euro tragen.