Do, 19.03.2020 , 15:24 Uhr

Spielplatzbesuche haben ab jetzt Konsequenzen

Die Allgemeinverfügung aufgrund des Coronavirus untersagt bis vorerst 20. April 2020 den Betrieb von fast allen privaten sowie öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen in Sachsen. Damit soll weitestgehend vermieden werden, dass Kontakte zwischen vielen Menschen stattfinden.