Do, 27.06.2019 , 16:15 Uhr

Streit um Terrassengebühr - Stadt Chemnitz lenkt ein

Die Gastronomen der Stadt Chemnitz können endgültig aufatmen! Nachdem der Stadtrat im April und Mai beschlossen hatte, den Wirten die Terrassengebühr zu erlassen, kam Kritik an der Umsetzung auf.

Denn die Gastronomen sollten für die rückwirkende Gebührenerstattung eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Nun rudert die Stadt jedoch zurück. In einer Mitteilung heißt es, dass keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

Damit setzt der Stadtrat eine bereits im Mai geführte Debatte um, in der gefordert wurde dass auch die Verwaltungsgebühren erlassen und bereits gezahlte Gebühren zurückgezahlt werden.

Die Regelung für den Erlass der Terrassengebühr gilt vom 1. Januar bis 31. Oktober 2019 im gesamten Stadtgebiet.