Es war fast schon gespenstige Stimmung in der Chemnitzer Innenstadt, als in der Nacht die Ereignisse vom 26. August nachgestellt wurden. Polizisten sicherten die Brückenstraße ab, ein Durchkommen war nicht möglich.
Hintergrund des Ganzen war, dass das Gericht eine Tatortbesichtigung durchführte. Dafür wurde der Gerichtssaal quasi auf die Straße verlegt.
Es sollten die gleichen Verhältnisse herrschen, wie in der Tatnacht, als Daniel H. auf tragische Weise ums Leben kam. Ein Zeuge hatte angegeben, in der Tatnacht im Dönerladen gearbeitet zu haben. Er schilderte den Tathergang und gab an, den Angeklagten, Alaa S., als Täter erkannt zu haben. Ein Umstand, der von der Verteidigung infrage gestellt wird.
Um sich einen Eindruck von den Verhältnissen vor Ort machen zu können und um sich Klarheit zur Aussagekraft des Zeugen zu verschaffen, war die Begehung durch das Gericht unter realen Bedingungen erforderlich.
Die Besichtigung in den Räumlichkeiten des Dönerladens, fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zuschauer konnten das Geschehen jedoch, wie im Gerichtssaal, von außen verfolgen.
Was bei der Ortsbesichtigung herausgekommen ist und was das für das Verfahren bedeutet, wird sich in den nächsten Verhandlungstagen zeigen.