Am Montag hat das Chemnitzer Landgericht das Urteil im Todraserprozess noch einmal bestätigt.
Der Angeklagte war im vergangenen Oktober vom Amtsgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Dieses Strafmaß empfand der damals 35-Jährige offenbar für zu hoch und legte Berufung ein, ebenso wie die Staatsanwaltschaft.
Das Landgericht wies die Berufung direkt nach dem Prozessauftakt jedoch zurück und bestätigte damit die Höhe des Urteils.
Der Mann war im Jahr 2017 am Pfingstwochenende betrunken über den Südring gerast.
Mit 100 Sachen fuhr er über eine rote Ampel und krachte in einen VW-Transporter.
Durch den heftigen Zusammenprall wurde der 54-jährige Transporterfahrer so schwer verletzt, dass er noch vor Ort seinen Verletzungen erlag.
Der Unfallfahrer musste sich im Anschluss wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Zwei Jahre und acht Monate klingen recht wenig, wenn man bedenkt, dass er einem Mann das Leben genommen hat.
Tatsächlich gibt es mittlerweile Todraser, die wegen Mordes verurteilt wurden.
Zu diesem Fall besteht jedoch ein entscheidender Unterschied.
Interview: Marika Lang, Richterin am Landgericht Chemnitz
Innerhalb einer Woche kann der Verurteilte nun noch Revision einlegen.
Ob der 36-Jährige diesen Schritt gehen wird oder das Urteil annimmt, ist bislang noch ungewiss.
Wir bleiben für Sie dran.