Am Mittwochabend sprachen die Richter am Bundesverwaltungsgericht ihr Urteil: „indymedia“ bleibt verboten. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Die fünf Personen klagten als Einzelpersonen gegen das Verbot. Sie klagten nicht im Namen des Vereins, weil dies als Geständnis wirken könnte, dass sie tatsächlich die Plattform betrieben haben.