Aktuell beschäftigen vermeintliche Handwerkeranzeigen die Verbraucherzentrale in Sachsen. In den Anzeigen wird mit diversen Dienstleistungen rund ums Eigenheim geworben. Von Fassadenreinigung bis Pflasterverlegung wird so ziemlich alles angeboten, was am Eigenheim instand gesetzt werden muss. Was nach einem echten Schnäppchen klingt, hat allerdings seine Tücken. In der Verbraucherzentrale Sachsen gehen zahlreiche Beschwerden ein, die sich mit der Qualität der ausgeführten Arbeiten beschäftigen. Laut Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Auerbach im Vogtland, sind die Mängel im vorliegenden Fall gravierend. So befand sich die Auffahrt eines Betroffenen nach den Bauarbeiten in einem schlechteren Zustand als vor der Sanierung. Das eigentliche Problem dabei ist die schlechte Dokumentation des Auftrags. Oft fehlt ein schriftlicher Kostenvoranschlag und nachvollziehbare Verträge, da meist per Handschlag beauftragt wird. In einem weiteren Fall diente ein herausgerissener Zettel als kaum lesbarer Vertrag. So entziehen sich die vermeintlichen Handwerker gern ihrer Verantwortung bei Nachbesserungsleistungen. Die Betroffenen haben aufgrund der fehlenden Dokumentation kaum die Möglichkeit, auf ihr Recht zu pochen. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist es ratsam, sich vorher zu informieren. Handelt es sich um einen Einmannbetrieb mit einem sehr breiten Leistungsspektrum, ist Vorsicht geboten. Außerdem sollte man auf die Rechtsform des Unternehmens achten. Fehlt diese, sollte man einen anderen Handwerker suchen. Wenn das Kind jedoch schon in den Brunnen gefallen ist, hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt oder zur Verbraucherzentrale. Das deutsche Vertragsrecht verlangt in solchen Fällen eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Wenn die Gegenseite jedoch jegliche Kontaktaufnahme blockiert, bleibt als letzte Möglichkeit nur der Klageweg. Dieser ist langwierig und kann ebenfalls Kosten verursachen.