Berlin- Gegen die Volkswagen AG wird am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage erhoben.
Damit können rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung grundsätzliche Fragen im Dieselskandal allgemeinverbindlich geklärt werden – und zwar für alle, die ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daher eine Sonderhotline eingerichtet, unter der alle Frage der sächsischen Dieselfahrer beantwortet werden.
Vom 12. bis 20. September sind die Experten montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr unter 01802 – 55 66 11 erreichbar.
Autor: Ulrike Hausmann