Sachsen- Die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden bis zum 31.03.2022 verlängert. Laut dem letzten Entwurf werden allerdings nicht alle Sonderregelungen mit verlängert.
Während erst am Dienstag vom Bundesministerium für Arbeit mitgeteilt wurde, dass die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes Stufenweise wieder eingesetzt werden kann, gab es bislang noch keine Aussagen zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese sollen nach dem Entwurf zu 50 Prozent vom Arbeitgeber selbst getragen werden. Auch diese Regelung sorgt für Bedenken bei dem Deutschen Hotel und Gaststättenverband DEHOGA. Laut der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung gilt in Sachsen ein generelles Beherbergungsverbot. Auch Kultureinrichtungen wie Diskotheken, Clubs und Bars ist es aktuell untersagt zu öffnen. All diesen Branchen fehlt also die Möglichkeit überhaupt Einnahmen zu generieren.
Auch in der Gastronomiebranche sorgen die aktuellen Regeln wie 2G und eingeschränkte Öffnungszeiten für Einnahmeeinbußen. Als Begründung für die Notwendigkeit der Regelungen werde laut dem Entwurf die wirtschaftlich gute Lage in Deutschland genannt. Dort heißt es: „Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt entsprechend der insgesamt verbesserten wirtschaftlichen Situation und Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vollständig, sondern nur noch zur Hälfte.“ Für Betriebe die bereits seit einiger Zeit wieder Zwangsgeschlossen sind, dürfte sich die Frage nach dem wirtschaftlichen Aufschwung stellen. Schließlich fehlen diesen bereits seit Wochen wichtige Einnahmen. Der Regionalbereichsleiter und Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Sachsen, Axel Klein, ist empört über diesen Entwurf.
Für Klein ist klar, dass durch derartige Regelungen die bereits von der Pandemie gebeutelten Unternehmen wie Hotels und Gaststätten noch mehr um ihre Existenz bangen müssen. Gerade in Sachsen mit einer derartig hohen Inzidenz sind die Betriebe dazu gezwungen zu schließen. Sollte die Unterstützung seitens des Staates fehlen, befürchtet die DEHOGA eine weitere Abwanderung der Mitarbeiter und weitere Insolvenzen in der Branche.
Doch auch die Formulierung im Entwurf sorgt für Empörung. Laut dem Entwurf werde durch die Halbierung der Erstattung die Anreize verringert, allein wegen der Förderung länger Kurzarbeit zu nutzen. Eine Klatsche ins Gesicht für alle Unternehmen, die keine andere Wahl haben als Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter anzumelden. Noch ist der Entwurf nicht beschlossen. Sollte er jedoch in dieser Form umgesetzt werden, könnten viele Unternehmen, die sich gerade Unverschuldet in einer Notsituation befinden, gezwungen sehen ihren Betrieb zu schließen.